SEXUELLE GEWALT an Frauen und Mädchen ist...
Jedes Verhalten, das in die sexuelle Selbstbestimmung und Entwicklung eines Mädchens oder einer Frau eingreift, sich über ihren Willen hinwegsetzt, ohne nach ihrer Zustimmung und ihrem Wohlergehen zu fragen.“ (www.sexuellegewalt.at)
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Sexualisierte Gewalt verdeutlicht, dass die Gewalt ihren Ursprung nicht in der Sexualität hat, sondern eine Form von Machtausübung und Gewalt ist, die mittels sexueller Handlungen ausgeübt wird.
Sexuelle Belästigung fängt nicht erst da an, wo sie für die Öffentlichkeit erkennbar wird. Belästigung bewegt sich immer entlang eines Spektrums und baut sich mit der Zeit auf. Es kann auf dem einen Ende des Spektrums ganz unauffällig beginnen, aber rasend schnell in die nächste Eskalationsstufe kommen. So erzeugen Belästiger:innen eine Dynamik, in der mehr und mehr Überschreitungen möglich sind.
Juristische Definition:
Im Sexualstrafrecht werden Straftaten, die die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betreffen, als sexuelle Gewalt bezeichnet. Zu diesen Straftaten gehören unter anderem:
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Vergewaltigung (§ 177 StGB)
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Geschlechtliche Nötigung (§ 179 StGB)
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Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB)
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Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Opfer von (Sexual-)Straftaten haben ein Recht auf einen Beistand in Form einer kostenlosen psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung.
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Das Bundesministerium für Justiz hat Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen beauftragt, von Gewalt betroffenen Menschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung
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werden Sie als Opfer und Angehörige auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vorbereitet,
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über ihre Rechte informiert,
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bei der Aufarbeitung des Erlebten unterstützt,
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auf Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht vorbereitet
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und auf Wunsch zu Vernehmungen und zu Gerichtsverhandlungen begleitet.
Hilfsangebote:
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Frauen- und Mädchenberatungsstellen: www.netzwerk-frauenberatung.at
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Frauenberatungsstellen für sexualisierte Gewalt: https://www.sexuellegewalt.at/
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Frauenhäuser
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Gewaltschutzzentren
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Polizei
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Frauen-Helpline: 0800 / 222 555
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Krankenhäuser
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Kinder- und Jugendhilfe
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Männerberatungsstellen
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Kinderschutzeinrichtungen (z.B. MÖWE)
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Kinder- und Jugendanwaltschaft
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Frauengesundheitszentren
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Opferschutzgruppen für Kinder und Erwachsene im Krankenhaus
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Infofolder auflegen / Plakate von Einrichtungen aufhängen